10. März 2020

Neue behördliche Maßnahmen für Veranstaltungen in Österreich

Die Österreichische Bundesregierung präsentierte in einer Pressekonferenz am 10. März 2020, 11.30 Uhr neue Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2).
Dazu zählt, dass in Österreich Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern bis voraussichtlich Anfang April behördlich untersagt sind. Outdoor-Veranstaltungen trifft diese Regelung ab einer Größe von 500 Teilnehmern.

Im Messezentrum Salzburg betrifft das die folgenden Veranstaltungen:

  • Die Mönche des Shaolin Kung Fu (12. März)
  • Automesse Salzburg / Garten Salzburg / Kulinarik Salzburg (20.-22. März)
  • Instandhaltungstage (31. März – 2. April)
  • Internationale Hundeausstellung (28.-29. März)
  • Chormusical: Martin Luther King – ein Traum verändert die Welt! (1. April)
  • Diverse Corporate Events

Als Messe- und Eventveranstalter sind wir auch unter schwierigen Bedingungen stets bemüht, die Bedürfnisse unserer Aussteller, Besucher und Partner zu erfüllen. Mögliche Ersatztermine und nächste Schritte stimmen wir aktuell ab und geben diese zeitnah bekannt.

Ihr Presse-Kontakt

Hansjörg Wechselberger
Hansjörg Wechselberger
Marketing & Kommunikation
Abteilungsleiter Marketing & Kommunikation
Am Messezentrum 1
5020 Salzburg
Österreich
T: +43 662 24 04 0
wechselberger@mzs.at